Details zum Objekt: Cirkular von dem königlichen mährisch- und schlesischen Landesgubernium. Wodurch der englische runde und Triebstahl, die Stahlbleche, Uhrfedern, Triebketten, Spiralen und die geschmolzenen Uhrblätter zu Sakuhren, für im Handel erlaubte Waarenartikel erklärt werden [Dat.] Brünn den 24. April 1788.

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