Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Behandlung der zur Kultur gebrachten Grundstücke, worauf zur Zeit der Josephinisehen Steuerregulirung Häuser standen. N. Exh. 288 Fasc. 108.

Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument