Umlaufsverordnung vom Teschner k. k. Kreisamte. [Inc.] Abstellung des Mißbrauches des Handels mit Waaren bey Gelegenheit der an Sonn- und Feyertagen eintrettenden Kirchenfesten. Nro. 91. 6122/149.

Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument