Umlaufsverordnung vom teschner kais. kön. Kreisamte. [Inc.] Von der jährlichen Vorlegung der Ausweise über die an Private vorgeliehenen Kirchen- und Stiftungs-Capitalien hat es abzukommen. Nro. 12. 694./148./1.
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Umlaufsverordnung vom teschner kais. kön. Kreisamte. [Inc.] Von der jährlichen Vorlegung der Ausweise über die an Private vorgeliehenen Kirchen- und Stiftungs-Capitalien hat es abzukommen. Nro. 12. 694./148./1.
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