Umlaufsverordnung vom Teschner kaiserl. königl. Kreisamte. [Inc.] Aufnahme von nicht cynosurmäßig bestimmten Gebühren in die Stiftungsurkunden. Nro. 92. 12098/147.
Vorschau:
Umlaufsverordnung vom Teschner kaiserl. königl. Kreisamte. [Inc.] Aufnahme von nicht cynosurmäßig bestimmten Gebühren in die Stiftungsurkunden. Nro. 92. 12098/147.
Vorschau: