Cirkular von der k. k. Mährisch-Schlesischen Zollgefallen-Administration an die Zollgefällen-Inspektorate und Wegmauthoberämter. [Inc.] Mauthämtliche Behandlung der in einem Orte, wo zwey Schranken bestehen, vorkommenden Fuhren. Mauth Nro. 4933./807.

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