Cirkular von dem k. k. m. s. Landesgubernium. [Inc.] Uiber die, an der Zwischen-Zoll-Linie, welche Mähren und Schlesien von Ungarn scheidet, zu Zollstraßen erklärten Wege, denn die Bezeichnung derselben und der Armtsplätze. Nro 33312.

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