Verordnung der k. k. schlesichen Landesregierung wodurch die provisorische Statthalterei-Verfügung vom 15. Juli 1851 Z. 4511 über die im Konkurrenzwege zu bewirkende Herstellung und Erhaltung der Bezirksstraßen und Gemeindewege modificirt wird.

Format der Vorschau:

Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument