Kundmachung. [Inc.] Von der k. k. mähr. schles. Kameral-Gefällen-Verwaltung wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht: daß mehrere in Măhren und Schlesien bestehende landesfürstliche Weg- und Brückenmäuthe auf zwei Jahre und zwar vom 1. November 1845, bis Ende Oktober 1847, im Wege der öffentlichen Versteigerung nach folgenden Bestimmungen in Pacht gegeben werden […].
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