Instruction nach welcher sowohl der Magistrat der Herzoglichen Stadt Teschen als auch Stadtdeputirten und ubrigen in städtischen Ämtern begriffene Individua sämtlich, und jeder ins besondern sich genauest zu achten haben
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Instruction nach welcher sowohl der Magistrat der Herzoglichen Stadt Teschen als auch Stadtdeputirten und ubrigen in städtischen Ämtern begriffene Individua sämtlich, und jeder ins besondern sich genauest zu achten haben
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