Circulare, wodurch der Saecular- und Regular-Geistlichkeit die Aufnahme eines Passiv-Kapitals auf ein geistliches- oder Kirchen-Vermögen ohne Erlaubniß der Landesstelle verboten wird [Dat.] Gegeben in [...] Brünn, den 1.ten März, im Tausend, sieben Hundert, drey und achzigsten Jahre.
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