Cirkular von dem königlichen mährisch-schlesischen Gubernium. Auf welchem Falle, wegen Regulirung der Sterbtaxen keine gerichtliche Inwentarien, sondern nur Vermögens-Ausweise nothwendig sind [Dat.] Brünn den 4ten Julius 1785.
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Cirkular von dem königlichen mährisch-schlesischen Gubernium. Auf welchem Falle, wegen Regulirung der Sterbtaxen keine gerichtliche Inwentarien, sondern nur Vermögens-Ausweise nothwendig sind [Dat.] Brünn den 4ten Julius 1785.
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