Cirkular von dem königl mährisch-schlesischen Gubernium. Die weitere Belehrung enthaltend in Betref ber bey Privaten anliegenden, nunmehr im die öffentliche Fonds anzulegenden Kirchen Stiftungs- und Bruderschfts-Kapitalien [Dat.] Brünn, den 4ten August 1785.
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