Verordnung des k.k. Landespräsidenten in Schlesien vom 17 Februar 1916, Z.A-259/9, L.G.u.B.-Bl. Nr 36, mit welcher Höchstpreise für Schweinefett und Schweinespeck beim Verkaufe durch den Erzeuger an Wiederverkäufer und im Kleinhandel festgesetzt werden / der k.k. Landespräsident: Adalbert Freiherr von Widmann m.p.