Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium vom 20 Juli 1916, R.-G.-Bl. Nr 225, betreffend die Inanspruchnahme und Gummibereifungen.
Verordnung des Ministeriums für Landesverteidigung im Einvernehmen mit den beteiligten Ministerien und im Einverständnisse mit dem Kriegsministerium vom 20 Juli 1916, R.-G.-Bl. Nr 225, betreffend die Inanspruchnahme und Gummibereifungen.