Details zum Objekt: Cirkular von dem königlich mährisch-schlesischen Gubernium. Die festgesetzte Confiskationsstrafe, auf die bis Ende Juny laufenden Jahrs ohnverkauft gebliebene oder nicht ausser Lande geschafte, ausser Handel gesetzte Fische und Käse, wird nachgesehen, der Vorrath aber an die allgemeine Niederlag abzugeben ver - [...]. [Dat.] Brünn den 18 Julius 1785.

PDF
Struktur
Archiwalia Polskiego Towarzystwa Ludoznawczego.
Wir verwenden Dateien durch die Cookie-Qualitätsverbesserungsschicht unserer Website. Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das Dokument Datenschutzbestimmungen